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Steuern
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Treuhand - Steuern - Lohnausweis und AHV-Meldung
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Steuerrechner
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Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
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Deklaration Lohnausweis in der Steuererklärung
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Stellt der Lohnausweis für Sie Hauptwerwerb dar? Im Kanton Bern können seit 2009 Fr. 2'000.-- als pauschale Gewinnungskosten in Abzug gebracht werden. Für den kleinen Lohnausweis als Nebenerwerb können 20 % davon, im Minimum Fr. 800.-- und maximal Fr. 2'400.-- als pauschale Gewinnungskosten geltend gemacht werden.
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Neuigkeiten Steuern im Kanton Bern
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Tiefere Steuersätze und höhere Abzüge
Beiträge an Säule 3a: höhere Abzüge möglich Die Maximalbeiträge der Säule 3a für die nächste Steuererklärung (2014) betragen CHF 6'739.-- des Erwerbseinkommens für Steuerpflichtige mit Beiträgen an die 2. Säule (BVG / Pensionskasse) und 20 % oder höchstens CHF 33'696.-- des Erwerbseinkommens für Steuerpflichtige ohne 2. Säule.
Entlastung von Dividenden auch bei der direkten Bundessteuer Neu wird bei der direkten Bundessteuer eine Steuerentlastung bei den Dividenden aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften vorgesehen.
Liegenschaftsunterhalt: Wegfall Dumont-Praxis Alle Informationen zum Wegfall der Dumont-Praxis (Wartefrist für Abzüge von Unterhaltskosten vernachlässigter Liegenschaften) und zur Abzugsberechtigung von Energiesparmassnahmen an bestehenden Gebäuden lesen Sie unter www.be.ch/taxinfo wie auch die Übersicht über die Abzüge ab Steuerjahr 2009 und mehr Infos.
Unternehmenssteuerreform II - USTR II Nachdem der Kanton Bern bereits eine Reihe von Massnahmen vorgezogen hatte, greift ab 01. Januar 2011 die USTR II auch beim Bund. So wird zum Beispiel bei der definitiven Aufgabe der selbständigen Erwerstätigkeit der nach dem Einkauf einer fiktiven Vorsorgelücke verbleibende Liquidationsgewinn privilegiert besteuert.
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