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Treuhand

Löhne

Sämtliche Entschädigungen für Arbeit müssen mit Lohnausweis belegt sein. Ein Lohnausweis ist Voraussetzung, damit der Aufwand als solcher in der Buchhaltung geltend gemacht werden kann. Die AHV-Abrechnung für Löhne und Entschädigungen unter Fr. 2'300.-- ist freiwillig, sofern es sich nicht um Arbeit in einem Privathaushalt handelt oder der Arbeitnehmer die Beitragsentrichtung nicht verlangt. Details finden Sie im Merkblatt 2.04 unter www.akbern.ch.


Mehrwertsteuergesetz

Steuersatzerhöhung ab 1. Januar 2011.

Das Wichtigste in Kürze:
- Neu gelten 8,0 % respektive 3,8 % / 2,5 %. Die Saldosteuersätze werden auch angepasst.
- Rechnungsstellung: massgebend für den anzuwendenden Steuersatz ist weder das Datum der Rechnungsstellung noch das Datum der Zahlung, sondern der Zeitpunkt respektive der Zeitraum der Leistungserbringung. Wird die Leistung teilweise vor und teilweise nach der Steuersatzerhöhung erbracht, so ist der auf die Zeit nach dem 31. Dezember 2010 entfallende Teil der Leistung zu den neuen Sätzen steuerbar.
Für Leistungen, die ab dem 1. Januar 2011 erbracht werden, sind die neuen Steuersätze zu fakturieren. Leistungen, die zu den alten Sätzen steuerbar sind, und Leistungen, die zu den neuen Sätzen steuerbar sind, dürfen in der gleichen Rechnung aufgeführt werden. Das Datum oder der Zeitraum der Leistung muss jedoch aus der Rechnung klar ersichtlich sein. Werden die Leistungen der beiden betroffenen Jahre nicht klar auseinander gehalten, so ist die Gesamtleistung zum neuen Satz steuerbar.

Die Broschüre Steuersatzerhöhung per 01. Januar 2011 [497 KB] der Eidgenössischen Steuerverwaltung gibt einen Überblick


Ab 1. Januar 2010 hat das MwSt.-Gesetz geändert.

Das Wichtigste in Kürze:Ab 1. Januar 2010 hat das MwSt.-Gesetz geändert.

Das Wichtigste in Kürze:
- Die Mehrwertsteuerpflicht beginnt neu ab Fr. 100'000.-- pflichtigem Umsatz. (Vorher ab Fr. 250'000.-- in jedem Fall oder ab Fr. 75'000.--, wenn die Steuerzahllast mindestens Fr. 4'000.-- betrug.)
- Die Margenbesteuerung wurde abgeschafft (z. B. Occasionsauto). An diese Stelle tritt ein fiktiver Vorsteuerabzug.
- Der baugewerbliche Eigenverbrauch wird nicht mehr besteuert und bildet keinen Steuertatbestand mehr.
- Keine Vorsteuerkürzung mehr auf Ausgaben für Verpflegung und Getränke und bei Geschenken bis Fr. 500.-- pro Empfänger und Jahr.
- Ab 1. Januar 2010 sind neue Pauschalsteuersätze gültig.
- Die angekündigte Erhöhung der Steuersätze wurde auf den 1. Januar 2011 verschoben.

Die Broschüre MwSt in Kürze und Übergangsinfo [1'589 KB] der Eidgenössischen Steuerverwaltung gibt einen Überblick.